Die Öffnungszeiten während der Ferien und zwischen Feiertagen werden rechtzeitig durch gesonderten Aushang bekanntgegeben.
Benutzer und Benutzerinnen, die an einer längeren wissenschaftlichen Arbeit (z.B. einer Diplomarbeit) schreiben, können eine Ausleihberechtigung für sechs Monate beantragen.
Die maximale Leihfrist beträgt zwei Wochen. Eine Verlängerung dieser Frist ist möglich, wenn das Buch nicht vorbestellt wurde.
Benutzer und Benutzerinnen, die keine Ausleihberechtigung haben, können Bücher über Nacht (ab 16.00 bis 10.30 des folgenden Tages) bzw. am Wochenende (freitags ab 15.00 bis montags 10.30) ausleihen. (Siehe Aushang)
Zeitschriften und Präsenzexemplare sind von der Ausleihe gesperrt.